Herzlich Willkommen bei der
i3b Kopp – Dr. Liebe GbR
aus Kaiserslautern („i3b KL“)
Herzlich willkommen auf unserer Webseite für betriebliche Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Schulungen! Wir möchten Sie als Arbeitgeber informieren, dass die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Schritt zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens ist.
Das Team der i3b KL ist seit fast 20 Jahren im Bereich Brandschutzschulungen und Brandschutzberatung tätig. Mit unseren Partnern bieten wir Lehrgänge aus den Bereichen organisatorischer -, baulicher -, und anlagentechnischer Brandschutz bis hin zum „Sachverständiger Brandschutz“ für Planer, Bauleiter, Fachtechniker und Fachingenieure an. Für Anfragen oder weiterführende Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Warum ist Brandschutz so wichtig?
Brände können unvorhergesehen auftreten und sich in wenigen Minuten zu verheerenden Katastrophen entwickeln. Das Wissen und die Fähigkeiten von ausgebildeten Brandschutzhelfern können den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Diese engagierten Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle bei der Brandprävention, der Evakuierung im Notfall und der Anwendung von Erster Hilfe – allesamt Fähigkeiten, die Leben retten können.
Auf dieser Webseite finden Sie nicht nur Informationen über die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen, sondern auch praktische Ratschläge zur Implementierung eines effektiven Brandschutzteams in Ihrem Betrieb. Wir glauben fest daran, dass jedes Unternehmen die Verantwortung trägt, in die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu investieren. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist ein Schritt in diese Richtung und ein entscheidender Baustein für eine sichere und erfolgreiche Zukunft. Die gesetzlichen Grundlagen für die vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung finden sie am Ende dieses Artikels.
Mit welchen Konsequenzen müssen Sie als Arbeitgeber rechnen, wenn Sie die gesetzlich geforderte Ausbildung von Brandschutzhelfern missachten?
Erhöhtes Risiko für Mitarbeiter:
Ohne ausgebildete Brandschutzhelfer steigt das Risiko für Mitarbeiter im Falle eines Brandes erheblich. Ohne qualifizierte Personen vor Ort könnte es zu Verzögerungen bei der Evakuierung oder Erster Hilfe kommen, was die Sicherheit gefährdet.
Größere Schäden im Notfall:
Ohne Brandschutzhelfer könnten kleinere Brände außer Kontrolle geraten, was zu größeren Schäden an Eigentum und Betriebsausfällen führen kann. Schnelles Eingreifen durch geschulte Brandschutzhelfer kann helfen, Schäden zu minimieren. Beim Fehlen von Brandschutzhelfern kann es auch zum Kürzen von Versicherungsprämien kommen.
Rechtliche Konsequenzen:
Sie sind als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (Link nach unten), betriebliche Brandschutzhelfer auszubilden. Das Fehlen dieser Schulungen könnte zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder anderen Strafmaßnahmen führen.
Rufschaden:
Ein schlechter Ruf in Bezug auf Sicherheitspraktiken kann das Image eines Unternehmens erheblich schädigen. Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter könnten das Vertrauen in das Unternehmen verlieren.
Höhere Versicherungskosten:
Unternehmen ohne ausgebildete Brandschutzhelfer könnten höhere Versicherungskosten haben. Versicherungsgesellschaften könnten höhere Prämien verlangen, wenn das Risiko von Bränden oder Schäden als höher eingestuft wird.
Mangelnde Mitarbeitermotivation:
Mitarbeiter könnten das Fehlen von Brandschutzmaßnahmen als mangelnde Fürsorge ihres Arbeitgebers interpretieren, was zu einem Rückgang der Mitarbeitermotivation und -engagement führen könnte.
Betriebsunterbrechungen:
Bei unzureichendem Brandschutzmanagement könnten Betriebsunterbrechungen aufgrund von Bränden länger dauern, was zu finanziellen Verlusten und unzufriedenen Kunden führen kann.
Die gesetzlichen Grundlagen/Vorgaben für die Ausbildung von Brandschutzhelfern für Ihren Betrieb ergeben sich aus den „Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASA A2.2“
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Betrieb?
Gemäß den „Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASA A2.2“ wird festgelegt, dass Betriebe mit normalem Brandrisiko 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden sollen. Normales Brandrisiko wird so definiert, dass „die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung“ [ASA A2.2 (3.2)].
Bei Unternehmen mit (erhöhtem) Publikumsverkehr (Gastronomie, Handel, Gewerbe, …) oder mit erhöhtem Brandrisiko sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes anfertigen (lassen), d.h. es ist Ihnen freigestellt, ob Sie selbst die Gefährdungsbeurteilung durchführen oder sie von sachkundigen Dritten durchführen lassen. In den rechtlichen Grundlagen am Ende dieses Artikels finden Sie weitere Beispiele zum Feststellen eines erhöhten Brandrisikos in Ihrem Betrieb.
Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?
Menschenrettung | Evakuierung organisieren:
- Mitarbeiter und nicht zum Betrieb gehörende Personen (Fremdarbeiter, Gäste, Kunden, etc.) zu den sicheren Ausgängen leiten.
- Zählen der Mitarbeiter am Sammelplatz, um sicherzustellen, dass alle evakuiert wurden.
Brandbekämpfung:
Benutzung vorhandener Feuerlöscher oder andere Brandbekämpfungsgeräte, um kleine Brände zu löschen, sofern dies sicher möglich ist.
Kommunikation:
Informieren der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste über die Situation und die bereits ergriffenen Maßnahmen.
Prävention und Aufklärung:
Helfen bei Schulungen von Mitarbeitern in Brandschutzmaßnahmen und Notfallverfahren.
Durchführen regelmäßiger Brandschutzübungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Notfall handeln müssen.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
Wir bieten praxisbezogene Schulungen bei Ihnen im Betrieb oder im offenen Seminarbereich in Kaiserslautern an. In der Regel dauert die Schulung 8 UE (Unterrichtseinheiten), dies beinhaltet gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Schulung zum Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-023) und den Evakuierungshelfer (DGUV Information 205-033). In unseren Schulungen gehen wir unter anderem auf folgende Themen ein:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierungsmaßnahmen und Rettung von Personen mit einfachen Hilfsmitteln (Praxis)
- Feuerlöscher-Training mit einem Brandsimulator (Praxis)
Selbstverständlich gehen wir auch auf betriebsspezifische Inhalte und Ihre individuellen Anliegen ein.
Auf Anfrage bieten wir die Brandschutzhelferschulung ohne die Ausbildung zum Evakuierungshelfer an. Die Schulung dauert hierfür in der Regel 4 UE.
Treten Sie mit uns in Kontakt, um mehr über die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern zu erfahren. Gemeinsam können wir eine sichere Umgebung für Ihre Mitarbeiter schaffen und dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen im Falle eines Brandes bestmöglich vor größeren Schäden geschützt ist.
Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung – Rechtliche Grundlagen:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §3 und §10) sowie nach den „Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2“ sind Betriebe dazu verpflichtet, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit nicht zu beeinträchtigen. Im Folgenden erklären wir in Kürze, was für Sie als Arbeitgeber in ihrem Betrieb relevant ist. Im Anschluss daran finden Sie entsprechende Auszüge aus den zurzeit geltenden Gesetzen/Verordnungen.
Rechtliche Grundlage für Arbeitgeber über die Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist wiederum der § 10 des ArbSchG (siehe rechtliche Grundlagen), wobei auch der Anwesenheit anderer Personen (Fremdarbeiter, Gäste, Kunden, Publikum, etc.) Rechnung zu tragen ist. Allerdings ist die Verpflichtung nicht weiter konkretisiert, sodass für die Anzahl an ausgebildeten Evakuierungshelfern auch die „Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASA A2.2“ herangezogen werden kann. Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sind, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.
Kommende Termine für offene Schulungen:
(vorbehaltlich der erforderlichen Mindestanzahl an Teilnehmern)
15.11.2025
Kosten und Ort:
Offene Schulungen im Hotel Blechhammer, Kaiserslautern:
Die Schulung zum Brandschutzhelfer (4UE) kostet pro Teilnehmer 99.- Euro (Nettopreis, zzgl. der geltenden gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19%) inklusive Tagungsverpflegung und Getränken. Die Kurse beginnen um 09:00 Uhr und Enden um ca. 12:00 Uhr.
Die Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (8UE) kostet pro Teilnehmer 149.- Euro (Nettopreis, zzgl. der geltenden gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19%) inklusive Tagungsverpflegung, Getränken und Mittagessen. Die Kurse beginnen um 09:00 Uhr und Enden gegen 16:00 Uhr.
Die Kosten für eine Schulung in Ihrem Unternehmen vor Ort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen.